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Brauche ich ein Testament?

 
Die meisten von uns befassen sich nicht gerne mit dem Gedanken an die eigene Sterblichkeit oder dem möglichen Tod eines nahen Angehörigen.

Als Erbrechtler bin ich jedoch häufig mit diesen Themen zwangsläufig befasst und stelle in vielen Erbfällen fest, dass es leider an einer klaren testamentarischen Regelung fehlt oder der Verstorbene überhaupt kein Testament gemacht hat. 

Dies führt für die überlebenden Angehörigen oft zu erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und auch familiären Problemen, die der Verstorbene sich zu Lebzeiten sich so nicht vorgestellt oder gewünscht hätte.

Vor diesem Hintergrund sehe ich mich veranlasst, dieses – wenn auch unbequeme – Thema anzusprechen.

Ziel dieses Beitrages ist es, Sie für dieses Thema zu sensibilisieren und die Frage zu beantworten, ob, für den Fall, dass Sie noch kein oder kein ausreichendes Testament haben dies für Sie und Ihre Angehörigen hilfreich und erforderlich wäre. 

Tatsache ist freilich, dass nicht jeder ein Testament braucht, in manchen Fällen genügen auch die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, um das gewünschte Ergebnis herbeizuführen.

 

Für sich selbst kann man diese Frage einfach wie folgt beantworten:

-          Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder?

-          Sind Sie verheiratet und haben Kinder?

-          Sind Sie alleinstehend und haben Kinder?

-          Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sei es mit oder ohne Kindern?

-          Haben Sie eine Firma oder Firmenanteile?

 

Wenn Sie eine dieser Fragen für sich mit „JA“ beantwortet haben, dann wäre in diesem Fall ein Testament jedenfalls empfehlenswert, um unerwünschte Folgen einer ansonsten eintretenden gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden.

Wenn Sie daher eine der oben stehenden Fragen mit ja beantwortet haben, würden wir empfehlen, dass Sie sich an einen Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens wenden um baldmöglichst eine auf Sie zugeschnittene testamentarische Regelung zu treffen.

Gerne sind auch wir Ihnen dabei behilflich.

Im Regelfall ist die testamentarische Beratung und Erstellung eines entsprechenden Testamentsentwurfs mit einem Kostenaufwand von nur wenigen hundert Euro möglich.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin

 
Ihre Anwaltskanzlei Klein, Ansbach
 

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