Tips und Hinweise
Wichtige Begriffe des Erbrechts- einfach erklärt
Das deutsche Erbrecht ist für Laien nur schwer zu überblicken und erscheint recht komplex. Im nachfolgenden Beitrag gebe Ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht daher einen leicht verständlichen Überblick über die grundlegenden Begriffe, damit Sie im Falle eines Erbfalls die richtigen Entscheidungen treffen können, aber auch wichtige Einblicke zu der Frage der Erstellung eines Testamentes erhalten:
1. Erbe
Der Erbe ist die Person, die nach dem Tod des Erblassers (der verstorbenen Person) dessen Vermögen oder Teile davon erhält. Der Erbe tritt in die rechtliche Position des Erblassers ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten. Insbesondere haftet der Erbe auch persönlich für Schulden des Erblassers (Daher bitte Punkt 15 beachten!)
2. Erblasser
Der Erblasser ist die Person, die verstorben ist und deren Vermögen auf die Erben übergeht. Der Begriff bezieht sich auf denjenigen, der das Erbe hinterlässt, also den Verstorbenen.
3. Testament
Ein Testament ist eine einseitige, schriftliche Erklärung des Erblassers, in der er festlegt, wer nach seinem Tod sein Vermögen erben soll. Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, um gültig zu sein.
4. Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, in der der Erblasser seine Erbfolge regelt. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden.
5. Pflichtteil
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Erbe, den nahe Angehörige des Erblassers (z.B. Kinder, Ehegatten) haben, auch wenn sie im Testament enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in Geld auszuzahlen.
6. Nachlass
Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, also alle Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Schulden), die zum Zeitpunkt seines Todes vorhanden sind.
7. Erbfolge
Die Erbfolge bestimmt, wer in welcher Reihenfolge und zu welchen Anteilen Erbe wird. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Erbfolge (wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt) und der gewillkürten Erbfolge (durch Testament oder Erbvertrag festgelegt).
8. Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und bestätigt, wer Erbe ist und welchen Anteil am Nachlass er hat. Der Erbschein ist oft notwendig, um auf das Erbe zugreifen zu können, z.B. bei Bankkonten.
9. Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung des Erblassers an eine Person, ohne dass diese Person Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des vermachten Gegenstandes oder Geldbetrages.
10. Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft muss den Nachlass gemeinsam verwalten und darüber entscheiden, wie er aufgeteilt wird. Bis zur Aufteilung bleibt der Nachlass gemeinschaftliches Eigentum aller Erben.
11. Nachlassverbindlichkeiten
Nachlassverbindlichkeiten sind die Schulden und sonstigen Verpflichtungen des Erblassers, die von den Erben übernommen werden müssen. Dazu gehören z.B. offene Rechnungen, Hypotheken oder auch Bestattungskosten.
12. Erbverzicht
Der Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein potenzieller Erbe auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet. Der Verzicht muss notariell beurkundet werden und kann auch Auswirkungen auf die Nachkommen des Verzichtenden haben.
13. Enterbung
Unter Enterbung versteht man den Ausschluss einer Person von der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag. Enterbte nahe Angehörige haben dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil.
14. Nachlassinsolvenz
Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet werden. Dadurch werden die Gläubiger des Erblassers gleichmäßig befriedigt und die Erben haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen.
15. Ausschlagung
Die Ausschlagung ist das Recht eines Erben, das Erbe innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls) abzulehnen. Dies ist oft sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist.
Fazit Das Verständnis dieser grundlegenden Begriffe des deutschen Erbrechts kann Ihnen helfen, im Falle eines Erbfalls besser informiert zu sein und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Bei komplexen Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Erbrecht gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen.