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Mietrecht: Zulässigkeit der Untervermietung als Ferienwohnung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte hier über die Frage zu entscheiden, ob bei bestehender Untervermietungserlaubnis im Rahmen eines Mietverhältnisses der Mieter berechtigt ist, eine Untervermietung auch als Ferienwohnung an Feriengäste vorzunehmen.

Der BGH ist hier zu dem Ergebnis gelangt, dass dies nicht zulässig ist, da die kurzfristige Überlassung der Wohnung an Feriengäste bzw. Touristen sich von einer üblicherweise auf Dauer angelegten Untervermietung wesentlich unterscheidet.

Aufgrund dessen sei eine derartige Untervermietung als Ferienwohnung an Feriengäste nicht von der generell erteilten Erlaubnis zur Untervermietung umfasst.

Wegen weiterer noch offener Fragen wurde die Sache dann im Übrigen vom BGH an die Vorinstanz (das Landgericht Berlin) zurückverwiesen.

(Quelle: BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az.: VIII ZR 210/13)

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