Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Mietrecht: Schadensersatzpflicht des Mieters bei farbigem Anstrich

In seinem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der häufig auftretenden Streitfrage befasst, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn ein Mieter eine von ihm übernommene, in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versehen zurück gibt.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter der Wohnung Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter geltend gemacht, da die einzelnen Wände in sehr kräftigen Farben (rot, gelb, blau) vom Mieter gestrichen worden waren und der Mieter die Wände in diesem Zustand zurückgegeben hat.

Der BGH hat hier entschieden, dass der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, "wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich macht".

Der Schaden besteht nach der Entscheidung des BGH für den Vermieter darin, dass er diese für weite Mieterkreise nicht akzeptable Art des Farbanstriches zunächst beseitigen muss um eine breite Möglichkeit zur Weitervermietung zu erhalten.

Quelle: BGH Urteil vom 06.11.2013, Aktenzeichen VIII ZR 416/12

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.