Tips und Hinweise
Erb- und Familienrecht: Rechtzeitige Vorsorgevollmacht sowie erbrechtliche Regelungen sind von großer Bedeutung
In der täglichen Beratungspraxis zeigt sich leider immer wieder, dass nicht oder oft zu spät daran gedacht wird, rechtzeitige Regelungen für den Fall einer dauerhaften schweren Erkrankung mit zumindest vorübergehender Geschäftsunfähigkeit zu treffen oder Regelungen für den Fall eines überraschend vorzeitigen Todes festzulegen.
Hier ergeben sich oft für den Betroffenen sowie die nahen Angehörigen erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Probleme, welche bei rechtzeitiger Gestaltung größtenteils vermieden werden könnten.
Zum einen lässt sich für den Fall einer schweren und dauerhaften Erkrankung eine ansonsten erforderliche Betreuung durch Vorsorgevollmacht meist vermeiden. Auf diese Weise hat vor allem der Betroffene selbst die Möglichkeit, detaillierte Regelungen nach seinem Willen zu treffen und ist nicht auf ein anonymes und nicht unbedingt seinen Interessen entsprechendes Betreuungsverfahren und Entscheidung durch einen vom Gericht eingesetzten Betreuer angewiesen.
Durch sinnvolle und rechtzeitige Testamentsgestaltung könnten eine Vielzahl von Erbschaftsstreitigkeiten vermieden werden und insbesondere sichergestellt werden, dass die erbrechtliche Rechtslage möglichst optimal nach dem Willen des Betroffenen gestaltet wird.
Grundsätzlich sollte daher jeder möglichst in einem frühen Lebensalter Regelungen zumindest in Form einer Vorsorgevollmacht einerseits und eines Testaments andererseits treffen.
Hierbei beraten wir Sie gerne und mit überschaubaren Kostenrahmen, wodurch Ihnen und Ihren Angehörigen unter Umständen eine Vielzahl von Schwierigkeiten zu erheblich höheren Kosten und wirtschaftlichen Nachteilen erspart werden kann.