Tips und Hinweise
Steuerliche Berücksichtigung der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers?
Kosten für häusliche Arbeitszimmer sind seit 2007 nach der derzeit geltenden Regelung nur noch ausnahmsweise abzugsfähig.
Eine Abzugsfähigkeit ist nach Auffassung der Finanzbehörden nur noch dann gegeben, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt. Dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen gegeben.
Viele Arbeitnehmer und Selbstständige benötigen jedoch ein häusliches Arbeitzimmer.
Nachdem derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, welches möglicherweise zu einer Aufhebung der derzeitigen Einschränkungen regelmäßig führt, ist zu empfehlen, in der Steuererklärung auf alle Fälle die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, soweit vorhanden, anzugeben.
Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht dann zu dem Ergebnis kommt, dass die derzeitige Regelung rechtswidrig ist, können die Kosten des häuslichen Arbeitzimmers dann erfolgreich durchgesetzt werden. (Aktenzeichen des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht 2 BVL 13/09).