Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Steuerliche Berücksichtigung der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers?

Kosten für häusliche Arbeitszimmer sind seit 2007 nach der derzeit geltenden Regelung nur noch ausnahmsweise abzugsfähig.

Eine Abzugsfähigkeit ist nach Auffassung der Finanzbehörden nur noch dann gegeben, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt. Dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen gegeben.

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige benötigen jedoch ein häusliches Arbeitzimmer.

Nachdem derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, welches möglicherweise zu einer Aufhebung der derzeitigen Einschränkungen regelmäßig führt, ist zu empfehlen, in der Steuererklärung auf alle Fälle die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, soweit vorhanden, anzugeben.

Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht dann zu dem Ergebnis kommt, dass die derzeitige Regelung rechtswidrig ist, können die Kosten des häuslichen Arbeitzimmers dann erfolgreich durchgesetzt werden. (Aktenzeichen des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht 2 BVL 13/09).

kanzlei klein

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.