Welche Fragen sind im Bewerbungsgespräch erlaubt?
Eine Vielzahl von Fragen sind bei Bewerbungs- bzw. Einstellungsgesprächen durch Arbeitgeber erlaubt, viele jedoch unzulässig. Bei einigen Fragen ist im Einzelfall über die Zulässigkeit zu entscheiden.
Zulässig sind beispielsweise Fragen zu beruflichen Fähigkeiten, vorliegenden Pfändungen sowie etwaig bestehenden Wettbewerbsverboten.
Unzulässig sind Fragen nach beabsichtigter Eheschließung oder Kinderwunsch in den nächsten Jahren.
Möglicherweise zulässig sind je nach Art des Betriebes und der Funktion die Fragen nach Vorstrafen sowie Vorliegen von infektiösen Krankheiten.
Nachdem die Vielzahl der diesbezüglichen gerichtlichen Entscheidungen nur schwer überschaubar ist, sollten sich Arbeitgeber vor wesentlichen Personalenscheidungen bzw. Einstellungsgesprächen sachkundig beraten lassen.