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Mietrecht: Neuste Entscheidung des BGH zu Fragen des Eigenbedarfs

In einer Entscheidung vom 27.01.2010 (Aktenzeichen: VIII ZR 159/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem häufigen Streitpunkt im Rahmen von Eigenbedarfskündigungen Stellung genommen:

Klar war in der Rechtssprechung bislang, dass selbstverständlich Eigenbedarf für Nahangehörige wie Kinder oder Eltern erfolgreich im Wege einer Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 (2) BGB geltend gemacht werden kann.

Zum Teil umstritten war dies für Geschwister bzw. deren Kinder, also Nichten und Neffen.

Hier hat der BGH nunmehr in seiner Entscheidung vom 27.01.2010 klargestellt, dass auch Nichten und Neffen als "Familienangehörige" im Sinne des § 573 Abs. 2 (2) BGB anzusehen sind, so dass Eigenbedarf im Wege einer Eigenbedarfskündigung auch für Nichten und Neffen geltend gemacht werden kann, ohne das hier ein besonderes Näheverhältnis in Form einer besonders engen persönlichen Beziehung oder besonderer sozialen Bindung zwischen dem Vermieter und der Eigenbedarfsperson bestehen muss. Es reicht hier das reine Verwandschaftsverhältnis.

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