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Steuerrecht: Aufteilung von beruflichen und privaten Betriebsausgaben jetzt möglich

In einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 21.09.2009, GrS 1/06, veröffentlicht am 13.01.2010) geht der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr von seiner langjährigen Rechtssprechung ab, wonach sowohl beruflich als auch privat veranlasste Ausgaben, beispielsweise Reisekosten nicht aufteilbar und somit insgesamt nicht als Werbungskosten abziehbar waren.

Der große Senat des BFH hat nunmehr eine Aufteilbarkeit von gemischt veranlassten Ausgaben in betrieblichen und privaten Anteil ausdrücklich bejaht.

Dies hat Bedeutung beispielsweise für Reisen, welche teils berufliche teils private Veranlassung haben (Beispielfall ein 7-tägiger USA Aufenthalt mit 4 beruflich veranlassten und 3 privat veranlassten Aufenthaltstagen).

Lassen sich die einzelnen Kostenanteile nicht eindeutig trennen, lässt der BFH eine Ermittlung im Wege der Schätzung zu.

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