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Arbeitsrecht: Kündigung bei verspäteter Vorlage der Krankmeldung kann arbeitsrechtlich zulässig sein

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die verspätete Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine schwerwiegende arbeitsrechtliche Verfehlung sein kann und -vorherige Abmahnung und Wiederholungsfall vorrausgesetzt- die (ordentliche) Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch bei langjährigem Beschäftigungsverhältnis rechtfertigen kann.

Im vorliegendem Fall hatte ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer mehrfache Krankheitszeit in einem Jahr und bereits die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet vorgelegt.

Er war jeweils abgemahnt worden.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stellte in seinem Urteil klar, dass in der wiederholten verspäteten Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein gravierendes vertragswidriges Verhalten liegt und die Interessen des Arbeitgebers so erheblich tangiert, dass eine Kündigung des Arbeitsverhätlnisses gerechtfertigt ist. (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2009, 2 Sa 130/09)

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