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Mietrecht: Vermieter darf Preisspanne bei Mieterhöhung voll ausnutzen
Der Vermieter darf nach einem neuesten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) die Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete nach oben vollständig ausnutzen.
Bietet der Mietspiegel oder ein eingeholtes Mietwertgutachten eine Unter- und Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete, so darf der Vermieter eine Mieterhöhung bis zur Obergrenze dieser ermittelten Spanne verlangen.
(BGH Urteil v. 21.10.2009, VIII ZR 30/09, veröffentlicht am 16.11.2009)