Aktuelle Urteile
Mietrecht: Fehler bei der Berücksichtigung von Vorauszahlungen macht die Betriebskostenabrechnung nicht formell unwirksam
In einer neueren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr klargestellt, dass eine ansonsten formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung nicht dadurch unwirksam wird, dass der Vermieter die Höhe der geleisteten Vorauszahlungen irrtümlicherweise falsch berücksichtigt hat.
Vielmehr stellt der BGH klar, dass die Betriebskostenabrechnung als solche trotz dieses Fehlers wirksam bleibt und eine Fälligkeit der entsprechenden Betriebskostennachzahlung, selbstverständich unter Berücksichtigung des Rechenfehlers, auslöst. (BGH, Beschluss vom 23.09.09 VIII ZA 2/08)