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Verstoß gegen betriebliche Sicherheitsvorschriften

Verstoß gegen betriebliche Sicherheitsvorschriften kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Die Arbeitsgerichte haben bereits in der Vergangenheit mehrfach klargestellt, dass eine wiederholte Missachtung betrieblicher Sicherheitsvorschriften eine verhaltensbedingte Kündigung, ggf. auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

In einem aktuellen Urteil entscheidet das LAG Rheinland-Pfalz, dass Überladung eines betrieblichen Fahrzeuges trotz vorheriger Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen kann (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.03.09, 6 SA 725/08)

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