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Wohnflächenabweichung bei Mieträumen
Neues Urteil des BHG zu Wohnflächenabweichung bei Mieträumen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine bisherige Rechtssprechung ausdrücklich bestätigt, wonach eine Abweichung zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlich vorhandenen Wohnfläche von weniger als 10 % nicht erheblich ist, bei Abweichungen von mehr als 10 % jedoch eine Anpassung der Miete zu erfolgen hat (BGH Urteil vom 15.07.09 VIII ZR 307/08, veröffentlicht am 02.10.09).
Gestaltungstipp für die Praxis: Wohnflächenangaben in Mietverträgen sollten nach Möglichkeit vermieden werden!