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Mietrecht: Hohe Heizkosten müssen kein Mietmangel sein
Häufig haben die Gerichte über die Frage zu entscheiden, ob der Anfall überdurchschnittlich hoher Heizkosten bei einer Mietwohnung einen Wohnungsmangel darstellt, der zur Mietminderung bzw. ggf. Schadensersatzansprüchen des Mieters gegenüber dem Vermieter berechtigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über einen solchen Fall nunmehr grundsätzlich zu entscheiden:
Im vorliegenden Fall ging es um einen gewerblichen Mietvertrag über Räume aus Altbaubestand. Der Mieter des Gewerbeobjektes hatte die Miete gemindert mit der Begründung, die Heizungsanlage sei unwirtschaftlich bzw. überdimensioniert und führe im Verhältnis zur vorhandenen Fläche bzw. dem entsprechenden Heizbedarf in den Räumen zu überdimensional hohen Heizkosten. Die Art der Beheizung sei daher grob unwirtschaftlich.
Der BGH entschied zugunsten der Vermieterin der Räume dahingehend, dass die Räume mangelfrei seien. Auch die Unwirtschaftlichkeit einer vorhandenen Heizungs- und Belüftungsanlage sei nicht von vornherein ein Mangel, sofern diese Anlage dem technischen Standard zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes entspricht und die Heizungs- und Belüftungsanlage fehlerfrei funktioniert.
Ein Mangel sei insoweit nicht gegeben. Insbesondere ließe sich auch der Mangel nicht damit begründen, dass es grundsätzlich möglich gewesen wäre, eine anders konzipierte wirtschaftlichere Heizungsanlage in dem Objekt einzubauen.
Dies würde ansonsten eine durch die Hintertür eingeführte Modernisierungspflicht des Vermieters begründen, für welche der Gesetzgeber jedoch keine Anhaltspunkte gegeben hat.
(Quelle: BGH, Urteil vom 18.12.2013, Az.: XII ZR 80/12)
Anwaltskanzlei Klein, Ansbach