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Mietrecht: Mietrechtsreform zum 01.04.2013: Was ändert sich, was bleibt?

Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Zustimmung durch den Bundesrat steht nunmehr fest, dass die geplante nächste Mietrechtsreform zum 01.04.2013 wie angekündigt in Kraft treten wird.

Wesentliche Änderungen treten ein insbesondere im Bereich der Mieterhöhung, der energetischen Sanierung sowie bei den Kündigungsmöglichkeiten und beim Räumungsverfahren.

Jeder Vermieter sollte sich rechtzeitig über die ihn betreffenden Änderungen und die sich hieraus ergebenden Probleme, aber auch Chancen informieren.

Unsere Kanzlei bietet insoweit eine kostenlose Vortragsreihe an; der erste Informationsvortrag ist geplant für Dienstag, den 19.03.2013, 19:00 Uhr. Der Veranstaltungsort wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.


Nachdem die Teilnehmerzahl beschränkt ist, bitten wir Sie, bei Interesse sich rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail anzumelden bzw. vormerken zu lassen.

Melden Sie sich daher am besten sofort an um Ihren Platz für diese kostenlose Vortragsveranstaltung zu sichern.

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