Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Arbeitsrecht: Schlechtleistung als Kündigungsgrund?

Arbeitgeberseitige Kündigungen gegenüber Arbeitnehmern wegen behaupteter bzw. tatsächlicher Schlechtleistung beschäftigen häufig die Arbeitsgerichte.

Hier herrscht vielfach Unkenntnis, insbesondere bei Arbeitgebern über die die Frage ob und in wieweit bzw. unter welchen Voraussetzungen einem Arbeitnehmer wegen vermeintlicher Schlechtleistung gekündigt werden kann.

Viele diesbezügliche arbeitsgerichtliche Verfahren wären jedoch vermeidbar wenn folgende Punkte beachtet werden würden:

1. Grundsätzlich ist es durchaus möglich, gegenüber einem Arbeitnehmer, der schlechte Leistungen erbringt, eine Erfolg versprechende Kündigung auszusprechen.

2. Es muss jedoch konkret eine Schlechtleistung dargelegt und im Bestreitensfall auch bewiesen werden; eine Schlechtleistung liegt insbesondere dann vor wenn:

a) wesentliche Qualitätsmängel der geleisteten Arbeit in einer gewissen Häufigkeit festgestellt werden oder

b) eine so genannte quantitative Minderleistung vorliegt, d. h. der Arbeitnehmer mittel- und langfristig die Leistung vergleichbarer durchschnittlicher Arbeitnehmer um mehr als 1/3 unterschreitet.

3. Grundsätzlich fordert die Rechtssprechung vor Ausspruch einer leistungsbedingten Kündigung eine Abmahnung.

4. Werden die oben genannten Punkt eingehalten, bestehen hinreichende Erfolgsaussichten für den Ausspruch einer arbeitgeberseitigen leistungsbedingten Kündigung in Form einer ordentlichen Kündigung. Fristlose Kündigungen wegen Schlechtleistung sind nur im äußersten Extremfall möglich, beispielsweise bei vorsätzlicher Schlechtleistung oder Herbeiführung eines vorsätzlichen Schadens.

Insgesamt empfiehlt es sich, vor Ausspruch einer Kündigung rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

kanzlei_klein.jpg - 15.87 Kb

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.