Tips und Hinweise
Arbeitsrecht: Klare Verhältnisse bei Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses schaffen
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15.11.2009, 26SA1840/09) ist nochmals auf folgendes hinzuweisen:
Erbringt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses seine Arbeitsleistung weiter, sei es freiwillig aus eigenem Antrieb oder auf Verlangen des Arbeitgebers, gelten die üblichen gesetzlichen vertraglichen Regeln des Arbeitsrechts nur eingeschränkt.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung "Prozessarbeitsverhältnis" ist zum Abschluss des Rechtsstreites der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen bzw. Anweisung des Arbeitgebers Folge zu leisten oder Mitwirkungsleistungen zu erbringen. Ebenso können sich unter Umständen für Arbeitnehmer Nachteile ergeben, was die Vergütung anbetrifft, da jedenfalls solche Vergütungsbestandteile, welche einen wirksamen Arbeitsvertrag bzw. Anwendung eines Tarifvertrages voraussetzen dann oft streitig sind.
Hier ist daher sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Beratungs- und Gestaltungsbedarf gegeben.