Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Arbeitsrecht: Klare Verhältnisse bei Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses schaffen

Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15.11.2009, 26SA1840/09) ist nochmals auf folgendes hinzuweisen:

Erbringt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses seine Arbeitsleistung weiter, sei es freiwillig aus eigenem Antrieb oder auf Verlangen des Arbeitgebers, gelten die üblichen gesetzlichen vertraglichen Regeln des Arbeitsrechts nur eingeschränkt.

Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung "Prozessarbeitsverhältnis" ist zum Abschluss des Rechtsstreites der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen bzw. Anweisung des Arbeitgebers Folge zu leisten oder Mitwirkungsleistungen zu erbringen. Ebenso können sich unter Umständen für Arbeitnehmer Nachteile ergeben, was die Vergütung anbetrifft, da jedenfalls solche Vergütungsbestandteile, welche einen wirksamen Arbeitsvertrag bzw. Anwendung eines Tarifvertrages voraussetzen dann oft streitig sind.

Hier ist daher sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Beratungs- und Gestaltungsbedarf gegeben.

kanzlei_klein.jpg - 15.87 Kb

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.