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Schadensrecht: nicht bei jedem Auffahrunfall haftet der Auffahrende

Bei einem Auffahrunfall ist allgemein bekannt die Faustregel, dass der Auffahrende für den Schaden zu haften hat. Dies gilt in der Regel, jedoch nicht immer.

In solchen Fällen, in denen der Vordermann ohne zwingenden Grund bzw. ohne dass dies vorher erkennbar gewesen wäre stark und überraschend abbremst, also beispielsweise auf freier Strecke oder bei nicht erkennbaren Hindernissen, ohne sich davon zu überzeugen, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird, haftet der Vorausfahrende unter Umständen voll für den gesamten Schaden und auf den Schaden des Auffahrenden.

Hier sollten Beteiligte eines Auffahrunfalles daher unbedingt anwaltlichen Rat einholen, bevor eine Erklärung zum Verschulden bei dem Unfall gegenüber dem Gegner bzw. der Versicherung abgegeben wird.

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