Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung und Formulierung von Arbeitsverträgen unbedingt unklare Regelungen vermeiden, sei es in Richtung Kündiungsfristen, Urlaub, etwaiges Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld und dergleichen.
Lässt die Formulierung des Arbeitsvertrages mehrere Ausdeutungen zu, wird die vertragliche Regelung von den Arbeitsgerichten in der Regel stets zu Lasten desjenigen ausgelegt, der sie verwendet ( u.a. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2009, 7SA1628/08).
Es empfiehlt sich daher insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe, die keine eigene Personalabteilung haben, sich grundsätzlich im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Arbeitsverträge anwaltlich beraten zu lassen.