Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen aufgrund schon rein formal fehlerhafter Arbeitszeugnisse.
Neben Kündigungsschutzverfahren sind daher Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse häufig Anlass für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten. Dies ist weitestgehend vermeidbar.
Arbeitgeber sollten insbesondere die wichtigsten Formalien kennen, so etwa das Schriftformerfordernis (nicht also per E-mail, Fax oder dergleichen). Des Weiteren muss das Zeugnis auf einen aktuellen Firmenbriefkopf erteilt und von einer hierzu befugten Person unterzeichnet werden.
Des Weiteren sollte man sich Kenntnis über die im Rahmen der Zeugniserteilung üblichen Floskeln sowie versteckten Bewertungsmaßstäbe verschaffen um hier zu einer korrekten Bewertung seines Arbeitnehmers zu kommen und es auch zu vermeiden, eine unabsichtliche negative Bewertung, welche dann von dem Arbeitnehmer beanstandet wird, in dem Arbeitszeugnis zu verwenden.
Für Arbeitnehmer empfiehlt es sich -nach vorheriger Einholung einer arbeitsrechtlichen Beratung- dem Arbeitgeber einen entsprechenden Zeugnisformulierungsvorschlag zu unterbreiten.