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betriebsbedingte Kündigung

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Betriebsbedingte Kündigung bei Auftragsmangel

Auftragsmangel kann zum Arbeitsplatzwegfall führen, rechtfertigt jedoch noch nicht ohne weiteres eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Hier sind eine Reihe weiterer Voraussetzungen zu beachten.

Arbeitgeber sollten sich daher vor Ausspruch einer etwaigen betriebsbedingten Kündigung unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit, bei einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu unterliegen sehr hoch.

Ebenso sollten Arbeitnehmer, welche eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben innerhalb der Klagefrist (3 Wochen nach Erhalt der Kündigung) die betriebsbedingte Kündigung unbedingt rechtlich überprüfen lassen und ggf. im Wege der Kündigungsschutzklage arbeitsrechtlich angreifen.

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