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Mietrecht: „Mietpreisbremse“ und weitere Änderungen

Im Rahmen der geplanten Mietrechtsreform 2015, die bereits seit längerem geplant, jedoch mehrfach verschoben ist zeichnet sich nunmehr ab, dass demnächst, voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2015 folgende Änderungen in Kraft treten:

1. Einführung einer „Mietpreisbremse“:

Dies bedeutet, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10 % höher sein darf als die ortsübliche Vergleichsmiete. Ausnahmen hiervon gelten nur für Neubauten, sowie für eine Neuvermietung von Altbauten nach grundlegender Modernisierung bzw. Renovierung.

Aber: Die Inkraftsetzung dieser Regelung wird den Ländern für jedes einzelne Bundesland gesondert überlassen. Die Länder sollen (zunächst beschränkt auf 5 Jahre) diese Regelung in Ballungsräumen, sowie Räumen mit besonderer Wohnungsnot in Kraft setzen können.

Im Bereich Nordbayern wird, vorausgesetzt die Regelung wird von der Bayerischen Staatsregierung überhaupt umgesetzt, was noch offen ist, die Mietpreisbremse daher voraussichtlich kaum praktisch Auswirkungen haben.

Auswirkungen wären im Falle einer Inkraftsetzung allenfalls im Bereich Erlangen, Fürth und Nürnberg, nicht aber in der nördlichen Region von Mittelfranken zu erwarten, da wie oben dargestellt die „Mietpreisbremse“ nur in ganz bestimmten, noch zu bestimmenden regionalen Problembereichen gelten soll.

2. Einführung des Bestellprinzips bei Maklerkosten:

Bislang war es gängige Praxis, dass die Eigentümer/Vermieter ein Maklerbüro mit der Vermittlung eines neuen Mietverhältnisses beauftragen und die Maklerkosten dann letztlich vom Mieter bei tatsächlichem Abschluss eines Mietverhältnisses zu tragen waren.

Hier soll künftig nun das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt.“ gelten.

Aus Fachkreisen wird diese Regelung in vielfältiger Hinsicht für praktisch und auch verfassungsrechtlich unter Umständen bedenklich gehalten.

Die Einzelheiten der Regelung, sowie deren praktische Umsetzung und ggf. verfassungsrechtliche Überprüfung bleibt abzuwarten.

Für etwaige Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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