Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Erbrecht im September 2026
Was Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Erben und Pflichtteilsberechtigte jetzt wissen sollten.
Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter. Gerade im Arbeitsrecht, Erbrecht und Mietrecht können einzelne Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Praxis haben. Nachfolgend stelle ich die jeweils drei wichtigsten aktuellen Entscheidungen vor, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermieter und Mieter kennen sollten.
Arbeitsrecht
1. Annahmeverzugslohn: Arbeitnehmer müssen nicht sämtliche Bewerbungsbemühungen offenlegen
BAG, Urteil vom 26.08.2026 – 5 AZR 37/25
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber zwar Auskunft über Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur verlangen können. Arbeitnehmer müssen jedoch nicht umfassend offenlegen, ob, wie und mit welchem Ergebnis sie sich auf Stellen beworben haben.
Bedeutung für die Praxis
Diese Entscheidung stärkt die Position gekündigter Arbeitnehmer. Arbeitgeber können sich künftig nicht ohne Weiteres darauf berufen, ein Arbeitnehmer habe böswillig anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten ungenutzt gelassen. Die Darlegungs- und Beweislast verbleibt grundsätzlich beim Arbeitgeber.
2. Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung
BAG, Urteil vom 25.06.2026 – 6 AZR 7/26
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige weiterentwickelt. Nicht jeder Fehler in einer Anzeige führt automatisch zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen. Entscheidend ist vielmehr, ob der Fehler den Schutzzweck der gesetzlichen Vorschriften tatsächlich beeinträchtigt.
Bedeutung für die Praxis
Für Unternehmen bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei Restrukturierungen. Arbeitnehmer können sich künftig nicht mehr auf jeden formalen Fehler berufen, um eine Kündigung zu Fall zu bringen.
3. Unternehmensziele müssen Arbeitnehmern klar mitgeteilt werden
BAG, Urteil vom 22.04.2026 – 10 AZR 28/25
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber bei Zielvereinbarungssystemen nicht nur individuelle Ziele, sondern auch maßgebliche Unternehmensziele rechtzeitig und transparent offenlegen müssen. Andernfalls drohen Schadensersatzansprüche oder Bonuszahlungen trotz Zielverfehlung.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung erhöht die Anforderungen an moderne Vergütungssysteme. Unternehmen sollten ihre Bonusmodelle überprüfen und Zielvorgaben frühzeitig dokumentieren.
Erbrecht
1. Erben bleiben gegenüber Pflichtteilsberechtigten auskunftspflichtig
BGH, Urteil vom 15.01.2025 – IV ZR 166/24
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Erben ihre Auskunftspflichten nicht auf einen Testamentsvollstrecker verlagern können. Pflichtteilsberechtigte können weiterhin unmittelbar vom Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen.
Bedeutung für die Praxis
Gerade in Pflichtteilsstreitigkeiten stärkt dies die Position von enterbten Kindern, Ehegatten und sonstigen Pflichtteilsberechtigten erheblich.
2. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei später festgestellter Abstammung
BGH, Urteil vom 12.03.2025 – IV ZR 88/24
Nach dieser wichtigen Entscheidung entsteht ein Pflichtteilsanspruch bereits mit dem Erbfall. Die Verjährung beginnt grundsätzlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt, auch wenn die Abstammung eines Kindes erst später rechtlich festgestellt wird.
Bedeutung für die Praxis
Betroffene sollten erbrechtliche Ansprüche möglichst frühzeitig prüfen lassen. Eine spätere Feststellung der Abstammung schützt nicht automatisch vor Verjährungsrisiken.
3. Notarielles Nachlassverzeichnis: Erben müssen aktiv auf den Notar einwirken
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2026 – 14 W 4/26
Das Gericht betont, dass Erben sich nicht darauf zurückziehen dürfen, der Notar arbeite zu langsam. Wer ein notarielles Nachlassverzeichnis schuldet, muss aktiv auf dessen Erstellung hinwirken.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung ist für Pflichtteilsverfahren von großer Bedeutung. Erben müssen nachweisen können, dass sie den Notar zur zügigen Erstellung angehalten haben. Andernfalls drohen Zwangsmaßnahmen und Kostenfolgen.
Mietrecht
1. Gewinnbringende Untervermietung rechtfertigt keine Untervermietungserlaubnis
BGH, Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis hat, wenn die Untervermietung primär der Gewinnerzielung dient. Die Vorschriften zur Untervermietung sollen den Erhalt der Wohnung sichern, nicht ein Geschäftsmodell ermöglichen.
Bedeutung für die Praxis
Mieter dürfen weiterhin Kosten reduzieren. Eine Untervermietung mit erheblichem Gewinnaufschlag kann jedoch zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.
2. Wärme-Contracting: Umlage auf Mieter nicht ohne Weiteres möglich
BGH, Urteile vom 20.05.2026 – VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25
Der Bundesgerichtshof hat die Umlage von Wärmelieferungskosten auf Mieter eingeschränkt. Wird ein Gebäude von Einzelöfen auf ein Wärme-Contracting-System umgestellt, können die Kosten nicht automatisch als Betriebskosten weitergegeben werden.
Bedeutung für die Praxis
Vermieter müssen bestehende Vertragsgrundlagen sorgfältig prüfen. Zahlreiche Nebenkostenabrechnungen könnten angreifbar sein.
3. Unerlaubte Untervermietung kann zur Räumung führen
BGH, Urteil vom 28.01.2026 – VIII ZR 228/23
Neben der Frage der Gewinnerzielung hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, dass eine nicht genehmigte Untervermietung eine erhebliche Vertragsverletzung darstellen kann und eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.
Bedeutung für die Praxis
Mieter sollten vor jeder Untervermietung die Zustimmung des Vermieters schriftlich einholen. Vermieter erhalten durch die Entscheidung größere Handlungssicherheit.
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt einen klaren Trend: Gerichte verlangen mehr Transparenz, mehr Dokumentation und eine stärkere Beachtung gesetzlicher Schutzpflichten. Arbeitnehmer profitieren von einer Stärkung ihrer Rechte im Kündigungsschutzprozess. Pflichtteilsberechtigte erhalten bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. Vermieter und Mieter müssen sich auf strengere Anforderungen bei Untervermietung und Betriebskosten einstellen.
Tipp: Wer von einer Kündigung, einem Pflichtteilsstreit oder einem mietrechtlichen Konflikt betroffen ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Viele Fehler lassen sich vermeiden, bevor sie zu kostspieligen Gerichtsverfahren führen.
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