Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Erbrecht im August 2026
Was Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Erben und Pflichtteilsberechtigte jetzt wissen sollten
Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter. Gerade im Arbeitsrecht und Erbrecht können einzelne Gerichtsentscheidungen erhebliche praktische Auswirkungen haben. Für Arbeitnehmer geht es häufig um den Bestand des Arbeitsplatzes oder finanzielle Ansprüche. Im Erbrecht stehen dagegen oftmals erhebliche Vermögenswerte und familiäre Interessen auf dem Spiel.
Nachfolgend stellen wir sechs besonders interessante Entscheidungen aus den vergangenen Monaten vor und erläutern, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben. Dabei verzichten wir bewusst auf juristische Fachsprache und konzentrieren uns auf die Fragen, die Mandanten tatsächlich beschäftigen.
Arbeitsrecht
1. Bonuszahlungen: Arbeitgeber müssen Ziele rechtzeitig und konkret festlegen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2026 – 10 AZR 28/25
Variable Vergütungsbestandteile und Bonusregelungen gehören inzwischen in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Häufig hängt die Höhe des Bonus davon ab, ob bestimmte Ziele erreicht werden. Diese Ziele werden regelmäßig vom Arbeitgeber vorgegeben.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun erneut deutlich gemacht, dass Arbeitgeber hierbei sorgfältig vorgehen müssen. Zielvorgaben dürfen nicht erst gegen Ende des Jahres festgelegt werden. Ebenso reicht es nicht aus, lediglich allgemeine oder schwer messbare Ziele zu formulieren. Arbeitnehmer müssen vielmehr frühzeitig erkennen können, welche Leistungen von ihnen erwartet werden.
Der Hintergrund dieser Rechtsprechung ist einleuchtend: Wer erst spät erfährt, welche Ziele erreicht werden sollen, hat faktisch kaum noch eine Chance, sein Verhalten entsprechend anzupassen. Das Risiko hierfür darf nach Ansicht des Gerichts nicht auf den Arbeitnehmer verlagert werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Arbeitgeber sollten bestehende Bonus- und Zielvereinbarungssysteme überprüfen. Arbeitnehmer wiederum sollten aufmerksam werden, wenn Zielvorgaben verspätet erfolgen oder unklar formuliert sind. In solchen Fällen können trotz Nichterreichens der Ziele durchaus Zahlungsansprüche bestehen.
2. Neuer Kündigungsschutz vor jedem Elternzeitabschnitt
Bundesarbeitsgericht 2026
Die Elternzeit wird von vielen Eltern mittlerweile flexibel auf mehrere Zeiträume verteilt. Nicht selten werden bereits Jahre im Voraus verschiedene Elternzeitabschnitte beantragt.
Bislang war umstritten, wie sich dies auf den besonderen Kündigungsschutz auswirkt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nun klargestellt, dass der Kündigungsschutz nicht nur einmal entsteht. Vielmehr beginnt der besondere Schutz vor jeder einzelnen Elternzeitphase erneut, selbst wenn sämtliche Abschnitte ursprünglich in einem einzigen Antrag angekündigt wurden.
Die Entscheidung stärkt die Position von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erheblich. Familien erhalten dadurch mehr Sicherheit bei der langfristigen Planung von Beruf und Kinderbetreuung.
Warum ist das Urteil wichtig?
Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung, dass bei personellen Maßnahmen künftig noch genauer geprüft werden muss, ob die betroffene Person sich kurz vor einem weiteren Elternzeitabschnitt befindet. Für Arbeitnehmer bietet die Entscheidung einen zusätzlichen Schutz in einer besonders sensiblen Lebensphase.
3. Arbeitszeugnisse lassen sich leichter durchsetzen
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.05.2026 – 8 AZB 25/25
Kaum ein Dokument spielt bei Bewerbungen eine derart wichtige Rolle wie das qualifizierte Arbeitszeugnis. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Arbeitgeber gerichtliche Vergleiche über Zeugnisformulierungen nur zögerlich oder unvollständig umsetzen.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Die Richter haben klargestellt, dass sich vereinbarte Zeugnisansprüche effektiver vollstrecken lassen als bisher angenommen. Arbeitnehmer sind damit weniger darauf angewiesen, langwierige Folgeprozesse zu führen, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Praktische Bedeutung
Gerade nach Kündigungsschutzverfahren ist diese Entscheidung von erheblicher Relevanz. Arbeitgeber sollten Zeugnisvergleiche sorgfältig umsetzen. Arbeitnehmer erhalten umgekehrt bessere Möglichkeiten, die vereinbarte Formulierung tatsächlich durchzusetzen.
Erbrecht
1. Darf ein Hausarzt Erbe oder Vermächtnisnehmer sein?
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2025 – IV ZR 93/24
Dieses Urteil hat weit über die Fachwelt hinaus Aufmerksamkeit erregt.
Ein Patient hatte seinem behandelnden Hausarzt Vermögen zugewendet. Hiergegen wurde eingewandt, dass berufsrechtliche Vorschriften Ärzten die Annahme solcher Zuwendungen grundsätzlich untersagen sollen. Deshalb sei auch die testamentarische Verfügung unwirksam.
Der Bundesgerichtshof sah dies anders. Nach Auffassung der Richter steht die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit im Vordergrund. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst bestimmen, wer nach seinem Tod Vermögen erhalten soll. Berufsrechtliche Vorschriften für Ärzte reichen allein nicht aus, um ein Testament unwirksam werden zu lassen.
Was bedeutet das?
Die Entscheidung stärkt die Selbstbestimmung von Erblassern. Gleichzeitig zeigt sie, dass Gerichte auch künftig sehr genau prüfen werden, ob eine letztwillige Verfügung tatsächlich auf dem freien Willen des Erblassers beruhte.
2. Pflichtteilsansprüche können überraschend schnell verjähren
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2025 – IV ZR 88/24
Viele enterbte Angehörige gehen davon aus, dass die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn sämtliche Informationen über den Nachlass vorliegen. Genau dieser Annahme hat der Bundesgerichtshof nun eine klare Absage erteilt.
Nach der Entscheidung beginnt die Verjährung regelmäßig bereits dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte vom Todesfall, seiner Enterbung und der Person des Erben Kenntnis hat. Nicht erforderlich ist dagegen, dass bereits ein Nachlassverzeichnis erstellt wurde oder die Vermögensverhältnisse vollständig bekannt sind.
Die praktische Folge
Für Pflichtteilsberechtigte ist besondere Vorsicht geboten. Wer monatelang oder gar jahrelang untätig bleibt, riskiert den Verlust erheblicher Ansprüche. Gerade nach familiären Konflikten sollte deshalb frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden.
3. Pflichtteilsstrafklauseln entfalten erhebliche Wirkung
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.07.2025 – 8 W 56/24
In sogenannten Berliner Testamenten findet sich häufig eine Pflichtteilsstrafklausel. Diese soll verhindern, dass Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils sofort ihren Pflichtteil geltend machen.
Das OLG Zweibrücken hat die Reichweite solcher Klauseln erneut verdeutlicht. Bereits ein anwaltliches Aufforderungsschreiben kann genügen, um die in der Klausel vorgesehenen Rechtsfolgen auszulösen. Es kommt nicht zwingend darauf an, ob der Erbe den Anspruch ablehnt oder ob es später tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt. Entscheidend kann bereits die konfrontative Geltendmachung des Pflichtteils sein.
Warum ist das relevant?
Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine strategische Beratung im Pflichtteilsrecht ist. Wer vorschnell handelt, kann unter Umständen spätere Erbrechte verlieren und damit erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden.
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass sowohl im Arbeitsrecht als auch im Erbrecht die Gerichte zunehmend auf eine faire Interessenabwägung achten. Arbeitnehmer profitieren von einem stärkeren Schutz bei Elternzeit, Bonusregelungen und Zeugnisansprüchen. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung im Erbrecht, dass Pflichtteilsfragen und die Auslegung letztwilliger Verfügungen weiterhin zu den konfliktträchtigsten Bereichen überhaupt gehören.
Wer seine Rechte kennt und frühzeitig handelt, kann viele Konflikte vermeiden. Gerade im Erbrecht und Arbeitsrecht gilt daher mehr denn je: Vorsorge und rechtzeitige Beratung sind oft der beste Weg, um langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen zu verhindern.
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