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Neueste Urteile im Juni 2026

Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Erbrecht Juni 2026

1. Bundesarbeitsgericht: Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag sind regelmäßig unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25

Worum ging es?

Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, nach denen der Arbeitgeber berechtigt sein soll, Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Ende der Kündigungsfrist freizustellen. Im vorliegenden Fall wurde ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung sofort freigestellt. Gleichzeitig entzog ihm der Arbeitgeber die private Nutzung seines Dienstwagens.

Entscheidung des BAG

Das Bundesarbeitsgericht erklärte die verwendete Freistellungsklausel für unwirksam. Die Richter stellten klar, dass Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung haben. Eine vorformulierte Klausel, die dem Arbeitgeber ohne nähere Voraussetzungen ein uneingeschränktes Freistellungsrecht einräumt, benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern erheblich. Arbeitgeber können sich künftig nicht mehr auf pauschale Standardklauseln verlassen. Wer eine Freistellung anordnen möchte, muss hierfür konkrete sachliche Gründe vorweisen können. Besonders relevant ist dies bei Dienstwagen, Bonusansprüchen oder variablen Vergütungsbestandteilen.

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 2. Bundesarbeitsgericht: Kirchenzugehörigkeit kann Einstellungsvoraussetzung sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.05.2026 – 8 AZR 194/25 (Fall „Egenberger“)

Worum ging es?

Eine konfessionslose Bewerberin hatte sich bei einer Einrichtung der Diakonie beworben. In der Stellenausschreibung wurde die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche verlangt. Die Bewerberin wurde nicht eingeladen und sah sich diskriminiert.

Entscheidung des BAG

Das BAG entschied nun, dass die Diakonie im konkreten Fall die Kirchenzugehörigkeit verlangen durfte. Maßgeblich sei, ob die betreffende Tätigkeit nach Art und Umfang eine besondere Identifikation mit den Zielen und dem Selbstverständnis der Kirche erfordert.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für kirchliche Arbeitgeber. Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf weiterhin verlangt werden – allerdings nicht pauschal, sondern nur dann, wenn dies für die konkrete Tätigkeit tatsächlich erforderlich ist.

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3. OLG Schleswig: Pflichtteilsstrafklausel rechtfertigt nicht automatisch einen Erbschein

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2026 – 2 Wx 65/25

Worum ging es?

Die Erben wollten eine Grundbuchberichtigung vornehmen lassen und legten hierfür ein notarielles Testament vor. Das Grundbuchamt verlangte dennoch einen Erbschein, weil das Testament eine Pflichtteilsstrafklausel enthielt.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Schleswig stellte klar, dass die Existenz einer Pflichtteilsstrafklausel allein nicht ausreicht, um zwingend einen Erbschein zu verlangen. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, kann dies grundsätzlich als ausreichender Nachweis der Erbfolge genügen.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung kann Erben erhebliche Kosten und Zeit sparen. In vielen Fällen ist ein teurer Erbschein künftig nicht erforderlich, wenn die Erbfolge bereits eindeutig durch ein notarielles Testament nachgewiesen werden kann.

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4. OLG Schleswig: Anforderungen an den Nachweis einer nicht geltend gemachten Pflichtteilsforderung

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2026 – 2 Wx 65/25

Worum ging es?

Im gleichen Verfahren stellte sich die Frage, wie nachgewiesen werden kann, dass ein durch eine Pflichtteilsstrafklausel belasteter Miterbe tatsächlich keinen Pflichtteil verlangt hatte.

Entscheidung

Das Gericht stellte klar, dass die Grundbuchämter keine überzogenen Anforderungen stellen dürfen. Es genügt häufig, wenn die Beteiligten in der nach der Grundbuchordnung erforderlichen Form entsprechende Erklärungen abgeben. Ein zusätzlicher Erbschein darf nicht vorschnell verlangt werden.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung stärkt die Stellung von Erben gegenüber Grundbuchämtern und verhindert unnötige Nachweis- und Kostenbelastungen. Gerade bei Berliner Testamenten mit Pflichtteilsstrafklauseln kommt diese Problematik häufig vor.

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5. BAG: Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers weiter gestärkt

Urteil

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25

Kernaussage

Neben der Unwirksamkeit der Freistellungsklausel enthält das Urteil noch einen zweiten wichtigen Grundsatz: Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers besitzt einen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht allein aus Zweckmäßigkeitsgründen von der Arbeit ausschließen. Vielmehr ist eine Interessenabwägung erforderlich.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung wird weitreichende Folgen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen haben. Zahlreiche bislang verwendete Musterverträge dürften überprüft und angepasst werden müssen. Arbeitnehmer können sich künftig häufiger erfolgreich gegen Freistellungen wehren.

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Fazit
Die letzten Wochen haben insbesondere im Arbeitsrecht wichtige Leitentscheidungen hervorgebracht. Das Bundesarbeitsgericht stärkt den Beschäftigungsanspruch von Arbeitnehmern und setzt Arbeitgebern bei pauschalen Freistellungen enge Grenzen. Im Erbrecht sorgt das OLG Schleswig für mehr Praxisnähe und reduziert die Fälle, in denen ein kostspieliger Erbschein erforderlich ist. Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Erben und Testamentsvollstrecker ergeben sich daraus erhebliche praktische Konsequenzen.

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