Kündigung erhalten?
Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Ansbach
Kündigung im Arbeitsrecht - Schnell handeln und Ihre Rechte wahren
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gehört zu den einschneidendsten Ereignissen im Berufsleben. Neben der Unsicherheit über die berufliche Zukunft stehen häufig existenzielle Fragen im Raum: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Welche Fristen gelten? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Gerade in dieser Situation ist schnelles Handeln entscheidend. Im Arbeitsrecht gelten kurze gesetzliche Fristen. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen unwiderruflich wichtige Rechte.
Als Rechtsanwalt mit mehr als 35 Jahren Berufserfahrung im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Ansbach, Mittelfranken und ganz Deutschland bei allen Fragen rund um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Gemeinsam prüfen wir Ihre rechtliche Situation, entwickeln eine individuelle Strategie und setzen Ihre Interessen außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht konsequent durch.
Das Wichtigste auf einen Blick
Nach Zugang einer Kündigung gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Nicht jede Kündigung ist wirksam.
Häufig bestehen gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.
Lassen Sie die Kündigung möglichst sofort anwaltlich prüfen.
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Kündigung erhalten - Was sollten Sie jetzt tun?
Bewahren Sie Ruhe.
Notieren Sie den Tag des Zugangs der Kündigung.
Unterschreiben Sie keine weiteren Vereinbarungen ohne rechtliche Prüfung.
Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.
Lassen Sie die Kündigung möglichst umgehend anwaltlich prüfen.
Beachten Sie unbedingt die Drei-Wochen-Frist.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.
In vielen Fällen greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann muss der Arbeitgeber einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigungsgrund nachweisen.
Außerordentliche fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort.
Sie setzt regelmäßig einen wichtigen Grund voraus, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Ob dieser tatsächlich vorliegt, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Änderungskündigung
Bei einer Änderungskündigung möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortsetzen.
Auch diese Kündigungsform sollte sorgfältig geprüft werden, da häufig verschiedene Reaktionsmöglichkeiten bestehen.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen.
Dennoch ist nicht jede Kündigung automatisch wirksam. Auch hier können besondere Schutzvorschriften eingreifen.
Typische Fehler nach einer Kündigung
In meiner langjährigen Praxis begegnen mir immer wieder die selben Fehler, die erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge haben können:
Die Kündigung wird ungeprüft akzeptiert
Die Klagefrist wird versäumt
Es werden vorschnell Aufhebungsverträge unterschrieben
Arbeitgeberangebote werden ungeprüft angenommen
Es erfolgt keine anwaltliche Beratung
Warum sich eine anwaltliche Prüfung fast immer lohnt
Jede Kündigung ist anders.
Oft ergeben sich bereits aus kleinen formalen Fehlern erhebliche Erfolgsaussichten.
Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht gewünscht ist, kann eine professionelle Vertretung häufig bessere Vergleichsergebnisse oder höhere Abfindungen ermöglichen.
Ziel meiner Beratung ist es, gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlich und persönlich sinnvollste Lösung zu entwickeln.

Warum unsere Kanzlei?
Mandanten vertrauen unserer Kanzlei insbesondere aufgrund
- von mehr als 35 Jahren Berufserfahrung,
- persönlicher Beratung durch den Rechtsanwalt,
- klarer und verständlicher Einschätzungen,
- schneller Terminvergabe,
- langjähriger Prozesserfahrung vor Arbeitsgerichten,
- individueller Strategien statt Standardlösungen,
- konsequenter Interessenvertretung.
Das gesamte Team vermittelt Sicherheit.
Nicht nur Herr Klein, sondern das komplette Kanzleiteam war stets freundlich, hilfsbereit und zugewandt. Man fühlt sich rundum gut aufgehoben.
Jetzt Kündigung prüfen lassen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder als Arbeitgeber eine rechtssichere Kündigung vorbereiten möchten, unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht.
Je früher eine rechtliche Beratung erfolgt, desto größer sind häufig die Möglichkeiten, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Ansbach oder nutzen Sie unsere telefonische beziehungsweise digitale Beratung. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Grundsätzlich muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.
Kann ich trotz Kündigung eine Abfindung erhalten?
Ja. Ein automatischer Anspruch besteht zwar nicht. In vielen Fällen lässt sich jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder eines gerichtlichen Vergleichs eine Abfindung erzielen.
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Nein. Eine Kündigung wird grundsätzlich auch ohne Ihre Unterschrift wirksam, sofern sie Ihnen ordnungsgemäß zugeht.
Kann mir während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja. Eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Voraussetzungen.
Sollte ich sofort einen Rechtsanwalt einschalten?
Ja. Wegen der kurzen Fristen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung unmittelbar nach Zugang der Kündigung.



