Krankheit im Arbeitsrecht

Krankgeschrieben - und jetzt?

Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Krankgeschrieben – und jetzt? Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Eine Erkrankung kann jeden treffen – oft unerwartet und genau dann, wenn ohnehin vieles im Berufsalltag zu bewältigen ist. Neben den gesundheitlichen Sorgen entstehen häufig auch arbeitsrechtliche Fragen:

  • Muss ich mich sofort krankmelden?
  • Wie lange wird mein Gehalt weitergezahlt?
  • Darf mir während einer Krankheit gekündigt werden?
  • Muss ich zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?

Gerade in dieser Situation ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Viele Missverständnisse entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was das Arbeitsrecht tatsächlich vorsieht. 

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit mehr als 35 Jahren Berufserfahrung berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Ansbach, Mittelfranken und darüber hinaus bei allen Fragen rund um Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und krankheitsbedingte Kündigungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Erkrankung führt nicht automatisch zu einer Kündigung.

Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Nach längerer oder wiederholter Erkrankung kann ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erforderlich sein.

Vor wichtigen Entscheidungen empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.

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Was gilt bei einer Arbeitsunfähigkeit?

Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, sollte den Arbeitgeber möglichst frühzeitig informieren. Die Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich angezeigt werden. Wie die Krankmeldung im Betrieb erfolgen soll, ergibt sich häufig aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder den betrieblichen Abläufen.

Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten in den meisten Fällen digital zwischen Arzt und Krankenkasse. Das entbindet Arbeitnehmer jedoch nicht davon, den Arbeitgeber rechtzeitig über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dabei kommt es unter anderem darauf an,

  • dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt,
  • die Erkrankung nicht selbst verschuldet wurde,
  • und das Arbeitsverhältnis die gesetzlich erforderliche Dauer erreicht hat. 

Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht oder bereits Krankengeld in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab.

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Typische Fehler im Krankheitsfall

In der anwaltlichen Praxis begegnen mir immer wieder ähnliche Probleme. Viele dieser Probleme lassen sich durch eine frühzeitige Beratung vermeiden.

verspätete Krankmeldung

Missverständnisse über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

vorschnelle Reaktionen auf ein BEM

ungeprüfte Kündigungen

Unsicherheiten über erlaubte Freizeitaktivitäten

fehlende rechtliche Beratung vor wichtigen Entscheidungen

Beratung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber stehen im Krankheitsfall vor zahlreichen rechtlichen Herausforderungen.

Ich unterstütze Unternehmen unter anderem bei der rechtssicheren Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, der Vorbereitung krankheitsbedingter Kündigungen, Fragen der Entgeltfortzahlung, der Beurteilung längerer Fehlzeiten, sowie der Entwicklung rechtssicherer Personalmaßnahmen.

Eine sorgfältige Vorbereitung hilft, spätere arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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Warum unsere Kanzlei?

Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Krankheiten sind häufig rechtlich und menschlich gleichermaßen anspruchsvoll.

Mandanten schätzen insbesondere

  • mehr als 35 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht,
  • persönliche Beratung durch den Rechtsanwalt,
  • verständliche und praxisnahe Empfehlungen,
  • langjährige Prozesserfahrung vor den Arbeitsgerichten,
  • individuelle Lösungen statt pauschaler Antworten.
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In einer schwierigen Situation nicht allein.

Als ich nicht mehr weiter wusste, stand mir die Kanzlei jederzeit mit Rat und Unterstützung zur Seite. Das hat mir enorm geholfen und viel Druck genommen.

Wir unterstützen Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – rechtliche Fragen im Krankheitsfall sollten frühzeitig geklärt werden. Eine individuelle Beratung schafft Klarheit und hilft, unnötige Konflikte zu vermeiden.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Ansbach oder nutzen Sie unsere telefonische beziehungsweise digitale Beratung. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtlich fundierte und praxisgerechte Lösung für Ihr Anliegen.

Häufig gestellte Fragen zu Krankheit im Arbeitsrecht

Muss ich meinem Arbeitgeber den Grund meiner Erkrankung mitteilen?
Nein. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer lediglich ihre Arbeitsunfähigkeit anzeigen. Welche Erkrankung vorliegt, gehört regelmäßig zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten.

Kann ich während einer Krankschreibung gekündigt werden?
Ja. Eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich. Ob sie wirksam ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Muss ich an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Ob eine Teilnahme sinnvoll ist, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Darf ich während einer Krankschreibung verreisen?
Das hängt von der Art der Erkrankung ab. Entscheidend ist, dass die Reise oder sonstige Aktivitäten die Genesung nicht beeinträchtigen.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Insbesondere dann, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, die Entgeltfortzahlung verweigert wird, Streit über das BEM besteht oder andere arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Erkrankung auftreten.

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Podcast-Folge zum Thema "Krankheit"

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