Arbeitszeugnis prüfen lassen
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ansbach
Ein gutes Arbeitszeugnis ist oft entscheidend für Ihre berufliche Zukunft.
Ein Arbeitszeugnis begleitet viele Arbeitnehmer über Jahre hinweg. Es ist häufig die Grundlage für Bewerbungen und beeinflusst den ersten Eindruck bei einem neuen Arbeitgeber.
Umso wichtiger ist es, dass das Zeugnis nicht nur vollständig, sondern auch inhaltlich zutreffend formuliert ist. Bereits kleine sprachliche Unterschiede können eine deutlich schlechtere Bewertung bedeuten.
Wenn Sie Zweifel an Ihrem Arbeitszeugnis haben oder Ihr Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, sollten Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen lassen.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Auf Wunsch kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt werden. Dieses enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten.
Darüber hinaus kann in bestimmten Situationen bereits während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bestehen.
Welche Arten von Arbeitszeugnis gibt es?
Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Zeugnis enthält lediglich Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis bewertet zusätzlich
- die Arbeitsleistung,
- die Fachkenntnisse,
- die Arbeitsweise,
- das Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
- Kollegen und Kunden,
- sowie häufig den Gesamteindruck.
In der Praxis wird regelmäßig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt.
Ja.
Nach der Rechtsprechung soll ein Arbeitszeugnis das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Gleichzeitig muss es inhaltlich wahr und vollständig sein.
Zwischen diesen beiden Grundsätzen entstehen häufig Streitigkeiten über einzelne Formulierungen.
Häufige Fehler in Arbeitszeugnissen
Gerade weil Arbeitszeugnisse oft standardisiert wirken, bleiben die folgenden Fehler häufig unbemerkt.
unvollständige Tätigkeitsbeschreibungen
widersprüchliche Bewertungen
fehlende Schlussformeln
sprachliche Ungenauigkeiten
missverständliche Formulierungen
versteckte negative Aussagen

Warum unsere Kanzlei?
Ein gutes Arbeitszeugnis kann den weiteren Berufsweg erheblich beeinflussen.
Ich unterstütze Arbeitnehmer dabei,
- Arbeitszeugnisse rechtlich prüfen zu lassen,
- unzutreffende Bewertungen zu korrigieren,
- berechtigte Ansprüche durchzusetzen,
- und außergerichtliche oder gerichtliche Lösungen zu erreichen.
Auch Arbeitgeber berate ich bei der rechtssicheren Erstellung qualifizierter Arbeitszeugnisse.
Menschlichkeit gepaart mit Fachkompetenz.
Herr Klein verbindet juristische Kompetenz mit echter Menschlichkeit. Genau diese Kombination hat mich überzeugt und mir Vertrauen gegeben.
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen
Ein Arbeitszeugnis kann Ihre weiteren beruflichen Chancen maßgeblich beeinflussen. Deshalb sollte es nicht ungeprüft bleiben.
Gerne prüfe ich Ihr Zeugnis auf rechtliche und inhaltliche Fehler und setze Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Ansbach oder nutzen Sie unsere telefonische beziehungsweise digitale Beratung.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis
Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ja. Arbeitnehmer können grundsätzlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.
Kann ich ein Zwischenzeugnis erhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, beispielsweise bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung oder einer längeren Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses.
Muss mein Zeugnis eine bestimmte Note haben?
Nein. Die Bewertung richtet sich nach den tatsächlichen Leistungen und dem Verhalten während des Arbeitsverhältnisses.
Kann ich eine Änderung verlangen?
Ja. Enthält das Zeugnis Fehler oder unzutreffende Bewertungen, können Berichtigungsansprüche bestehen.
Wann sollte ich mein Zeugnis prüfen lassen?
Möglichst zeitnah nach Erhalt. So lassen sich Korrekturen häufig einfacher durchsetzen.



