Anwalt für Arbeitsrecht

in Ansbach und Umgebung

Abmahnung oder Kündigung erhalten?

Sie sind Arbeitnehmer und haben gerade Ihre Kündigung oder eine Abmahnung erhalten? Nun sind Sie enttäuscht, frustriert, verunsichert und fühlen sich von der Situation überfordert oder wissen nicht was Sie tun sollen?

Sie befürchten weitere Schwierigkeiten, finanzielle und rechtliche Verluste und wollen sich daher gegen die Kündigung bzw. Abmahnung zur Wehr setzen oder auf alle Fälle eine angemessene Abfindung erreichen?

Wir sind Ihr Spezialist für Arbeitsrecht und stehen Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

Anwaltskanzlei Klein in Ansbach - Wir vertreten Sie bei Abmahnungen und Kündigungen
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Seit über 30 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht

Wir vertreten die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Zunächst analysieren wir in einem gemeinsamen Gespräch Ihre konkrete Situation, um daraus die auf Ihren individuellen Fall optimierte Strategie zu entwickeln. Als nächstes verschaffen wir uns zeitnah einen Überblick über evtl. einzuhaltende Fristen, um erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Das weitere Vorgehen hängt stark von Ihrem konkreten Fall ab. Maximieren Sie Ihre Chancen Ihren Rechtsstreit zu Ihren Gunsten beizulegen. Wir, die Anwaltskanzlei Klein in Ansbach, vertreten seit über drei Jahrzehnten erfolgreich sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Gerne unterstützen wir auch Sie.

Rufen Sie uns einfach an oder senden eine Mail, wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen

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Wir vertreten Sie bei allen Themen rund um das Arbeitsrecht:

  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Einstellungen
  • Elternzeit
  • Entgeltstreitigkeiten
  • Fristlose Kündigung
  • Geschäftsführervertrag
  • Homeoffice-Regelungen
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Krankheit
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Leidensgerechter Arbeitsplatz
  • Lohnstreitigkeiten
  • Personenbedingte Kündigung
  • Sonderkündigungsschutz
  • Teilzeit und befristete Arbeitsverträge
  • Urlaubsfragen
  • Variable Vergütung u. Zielvereinbarung
  • Vergütungsfragen
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Weiterbeschäftigung
  • Wettbewerbsverbot
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Arbeitsrecht: ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitswelt, wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Kollektives Arbeitsrecht), regelt.

Es dient primär dem Schutz des Arbeitnehmers als strukturell unterlegene Partei, schafft aber gleichzeitig den notwendigen Rahmen für einen fairen und rechtssicheren Betriebsablauf auf Arbeitgeberseite. In einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und moderne Arbeitsformen ständig wandelt, bildet das Arbeitsrecht das Fundament für faire Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität.

Nach Erhalt einer Kündigung prüfen wir umgehend deren Wirksamkeit und wahren die wichtige Drei-Wochen-Frist für eine Klage. Ziel ist dabei entweder der Erhalt des Arbeitsplatzes oder das Aushandeln einer angemessenen Abfindung.

Eine Kanzlei, der man vertrauen kann

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss meines Falles fühlte ich mich zuverlässig begleitet und bestens vertreten. Absolute Empfehlung.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten - wie viel Zeit habe ich zum Handeln?
In Deutschland gilt eine sehr strenge Frist: Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung fast immer als wirksam.

Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gibt es in Deutschland keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Eine Abfindung ist meist das Ergebnis von Verhandlungen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder eines Aufhebungsvertrages.

Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen?
Ja, zwingend. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder mündlich ist gemäß § 623 BGB unwirksam. Sie muss im Original eigenhändig unterschrieben auf Papier zugestellt werden.

Was kann ich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun?
Sie haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen, die in die Personalakte aufgenommen werden muss. Zudem können Sie auf Entfernung der Abmahnung klagen, wenn diese unzutreffende Tatsachenbehauptungen enthält.

Wie viele Überstunden muss ich leisten?
Grundsätzlich müssen Überstunden im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Ohne solche Vereinbarungen sind Arbeitnehmer nur in unvorhersehbaren Notfällen zur Mehrarbeit verpflichtet - zudem müssen Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Darf der Arbeitgeber meinen bereits genehmigten Urlaub wieder streichen?
Einmal genehmigter Urlaub kann vom Arbeitgeber nicht einseitig widerrufen werden, es sei denn, es liegen existenzbedrohende Notfälle für den Betrieb vor. Personalmangel allein reicht dafür in der Regel nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen. Dies bietet oft Flexibilität bei Abfindungen, birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (meist 12 Wochen) durch die Agentur für Arbeit.

Wie lange darf eine Probezeit maximal dauern?
Die gesetzliche Höchstdauer für eine Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ja, bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein "qualifiziertes" Zeugnis umfasst neben den Stammdaten auch eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens.

Muss ich im Vorstellungsgespräch Fragen nach einer Schwangerschaft wahrheitsgemäß beantworten?
Nein. Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft oder der Familienplanung sind unzulässig, da sie eine Diskriminierung darstellen. Hier dürfen Bewerberinnen sogar bewusst die Unwahrheit sagen ("Recht zur Lüge").

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Podcast-Folgen zum Thema "Arbeitsrecht"

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Erbrecht

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