Unsere Kompetenz                 
- Ihr Erfolg!

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Ihr Kontakt zu uns: 0981/972598-0

Schadensrecht: Bank haftet gegenüber Kunden bei gefälschtem Überweisungsauftrag

In einem am 29.03.2010 veröffentlichten Urteil hat das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 26.11.2009, Az.: 2 U 116/09) nunmehr eine häufig auftretende Frage entschieden:

Wer haftet in dem häufiger vorkommenden Fall der Einreichung von gefälschten Überweisungsformularen durch Betrüger bei der Bank eines Kontoinhabers?

Im vorliegendem Fall hatte ein Unbekannter eine gefälschte Überweisung über 40.000 € zu Lasten einer Firma auf sein Konto bei der Hausbank der Firma eingereicht; der Betrag wurde auf das Konto des Unbekannten überwiesen, der diesen Betrag unmittelbar danach abhob und das Konto auflöste.

Der Kontoinhaber hatte gegenüber der Bank vorgebracht, er habe diese Überweisung nicht in Auftrag gegeben, insbesondere das Überweisungsformular nicht unterzeichnet.

Ein im Rahmen des Prozesses eingeholtes Gutachten eines Schriftsachverständigen hat ergeben, dass die Unterschrift gefälscht war.

Das OLG Koblenz hat hier entschieden, dass in diesem Fall sowie allgemein in solchen Fällen, in denen Überweisungsaufträge gefälscht oder inhaltlich gefälscht worden sind, die Bank das Risiko zu tragen habe.

Das OLG begründet diese Risikoverteilung mit der Tatsache, dass der Kunde im Regelfall keine Möglichkeit hat, von der Tatsache das ein gefälschter Überweisungsauftrag in seinem Namen eingereicht wird, überhaupt Kenntnis zu erlangen, wohingegen die Bank durch sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Rückfrage in Zweifelsfällen besser in der Lage sein, das Fälschungsrisiko zu beherrschen.

Diese Haftung der Bank ist unabhängig von einem etwaigen Verschulden der Bank.

Von derartigen betrügerischen Überweisungen betroffene Bankkunden sollten daher auf alle Fälle den Betrag von Ihrer Bank zurück verlangen und hierbei gegenüber der Bank versuchen den Nachweis zu führen, dass es sich um eine gefälschte Überweisung handelt.

kanzlei_klein.jpg - 15.87 Kb

Aktuelle Artikel

Anwaltskanzlei Klein

Technologiepark 6
91522 Ansbach

Tel.: 0981/972598-0
Fax: 0981/972598-11
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

Besuchen Sie uns auf:

Ihr schneller persönlicher Kontakt:
Tel: 0981/972598-0

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.