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Langfristig befristete Mietverträge für Studenten nicht zulässig
In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Studenten nicht für Jahre an einen Mietvertrag gebunden werden dürfen, da sie ein besonderes Interesse daran haben, flexibel auf den Studienverlauf reagieren zu können.
Im konkreten Fall wurde ein auf 2 Jahre befristetes Mietverhältnis vom BGH als unangemessen lange Bindung beurteilt.
Zur Begründung wird unter anderem angeführt, dass Studenten oftmals bereits nach wenigen Monaten feststellen, dass das begonnene Studium oder der Studienort für sie nicht die richtige Entscheidung war bzw. sich kurzfristig eine Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts oder eines auswärtigen Praktikums ergeben kann. (BGH, Urteil vom 15.07.09 VIII ZR 307/08, veröffentlicht am 02.10.09)