Eigenbedarfskündigung bei Umbauplänen: Neues BGH-Urteil bringt Klarheit
BGH, Urteil vom 24.09.2025 – VIII ZR 289/23
Mit Urteil vom 24. September 2025 (Az. VIII ZR 289/23) hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Leitentscheidung zur Eigenbedarfskündigung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Vermieter auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, wenn der Bedarf aus eigenen Umbau- und Verkaufsplänen entsteht.
Der Hintergrund des Rechtsstreits
Ein Vermieter bewohnte selbst eine Wohnung im selben Gebäude, plante jedoch umfangreiche Umbaumaßnahmen. Nach Abschluss der Arbeiten wollte er diese Wohnung veräußern. Künftig beabsichtigte er daher, dauerhaft in eine andere Wohnung im Haus einzuziehen, die zu diesem Zeitpunkt vermietet war.
Um diesen Plan umzusetzen, kündigte er dem Mieter wegen Eigenbedarfs. Die Vorinstanz wertete die Kündigung jedoch als unzulässig, da sie eher einer wirtschaftlich motivierten Verwertungskündigung gleiche. Der Fall gelangte schließlich zum Bundesgerichtshof.
Die Kernaussagen des BGH
Der BGH widersprach dieser engen Sichtweise und stellte klar:
Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht allein deshalb unwirksam, weil sie auf einer bewussten Veränderung der Lebens- oder Wohnsituation des Vermieters beruht. Auch Umbauabsichten oder spätere Verkaufspläne schließen Eigenbedarf nicht aus.
Maßgeblich ist vielmehr, ob der Entschluss des Vermieters, selbst in die Wohnung einzuziehen, ernsthaft, nachvollziehbar und plausibel ist. Gerichte dürfen nicht prüfen, ob es aus ihrer Sicht „bessere“ oder „vernünftigere“ Alternativen gäbe.
Wo liegen die Grenzen?
Trotz dieser vermieterfreundlichen Klarstellung bleibt der Mieterschutz bestehen. Eine Kündigung ist weiterhin unzulässig, wenn:
- der Eigenbedarf lediglich vorgeschoben ist,
- widersprüchliche oder unrealistische Angaben gemacht werden,
- oder objektive Umstände deutlich gegen einen echten Nutzungswillen sprechen.
Das Urteil eröffnet daher keinen Freibrief, sondern verlangt weiterhin eine glaubhafte Begründung.
Bedeutung für Vermieter und Mieter
Die Entscheidung bringt mehr Rechtssicherheit in Fällen, in denen Vermieter ihre Wohnverhältnisse neu ordnen möchten. Gleichzeitig macht der BGH deutlich, dass die persönliche Lebensplanung eines Eigentümers grundsätzlich zu respektieren ist – solange sie authentisch bleibt.
Fazit
Das Urteil BGH, VIII ZR 289/23 zeigt:
Eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann wirksam sein, wenn sie aus Umbau-, Neuordnungs- oder Verkaufsentscheidungen resultiert. Entscheidend ist allein, dass der Nutzungswunsch echt und schlüssig begründet wird.



