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Arbeitsrecht: Urlaubsansprüche bei Arbeitgeberwechsel
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im laufenden Jahr stellt sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den ehemaligen sowie den neuen Arbeitgeber die Frage, wie mit den Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zu verfahren ist.
Insbesondere stellen sich hier Fragen zur Abgeltung des Urlaubs bei ehemaligen Arbeitgeber sowie Anrechnung des beim früheren Arbeitgeber genommenen Urlaubs beim neuen Arbeitgeber.
Im vorliegenden Fall hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer ab 12.04.2010 beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war und bei diesem zum Jahresende ausschied.
Es bestand Streit zwischen den Beteiligten, welche Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in diesem Fall abzugelten sind.
Der Arbeitgeber lehnte einen Urlaubsabgeltungsanspruch ab unter anderem mit der Begründung, dem Arbeitnehmer sei bereits bei seinem früheren Arbeitgeber für das Jahr 2010 Urlaub gewährt worden.
Der Arbeitnehmer machte hierzu keine Angaben, legte insbesondere eine Urlaubsbescheinigung seines früheren Arbeitgebers nicht vor.
Das BAG hat hierzu entschieden, dass der Arbeitnehmer bei Geltendmachung von Abgeltungsansprüchen verpflichtet ist, den Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung seines früheren Arbeitgebers vorzulegen, da ansonsten der Anspruch nicht korrekt berechnet und abgegolten werden kann.
Tut der Arbeitnehmer dies nicht, steht dies einer Geltendmachung des Abgeltungsanspruches zunächst entgegen und muss jedenfalls vor Entscheidung über den Abgeltungsanspruch nachgeholt werden.
Quelle: BAG, Urteil vom 16.12.2014, Aktenzeichen 9 AZR 295/13