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Arbeitsrecht: Unterschiedliche Urlaubsgewährung gestaffelt nach Alter zulässig

In einer neuen Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) über folgende Frage zu entscheiden:

In einem nicht tarifgebundenen Industriebetrieb gewährte der Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres 2 Urlaubstage mehr als den jüngeren Arbeitnehmern.

Hiergegen wandte sich eine jüngere Arbeitnehmerin mit der Begründung, dies stelle eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer dar und die Gewährung von mehr Urlaub an ältere Arbeitnehmer sei daher unzulässig, so dass auch jüngere Arbeitnehmer Anspruch auf entsprechenden Mehrurlaub hätten.

Die diesbezügliche Klage hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr in letzter Instanz zurück gewiesen.

Das BAG begründet diese Entscheidung damit, dass ältere Arbeitnehmer, insbesondere in einem industriellen Produktionsbetrieb oder bei sonstiger körperlicher Beanspruchung schutzwürdiger wären als jüngere Arbeitnehmer, so dass es zulässig ist, dass der Arbeitgeber den älteren Arbeitnehmern einen entsprechenden Mehrurlaub gewährt.

Dies stelle keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer dar, sondern eine angemessene Berücksichtigung der altersbedingten Situation älterer Arbeitnehmer.

Quelle BAG Urteil vom 21.10.2014, Aktenzeichen 9 AZR 956/12

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