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Arbeitsrecht: Strenge Voraussetzungen für Kettenarbeitsverträge

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 20.07.2012, 7 AZR 443/09) die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen ("Kettenarbeitsverträgen") verschärft.

Das BAG ist insoweit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs gefolgt und hat festgestellt, dass an die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen erhöhte Anforderungen zu stellen sind und jeder Einzelfall unter strengen Kriterien je nach den Umständen des Einzelfalls zu werten ist.

Eine konsequente Anwendung dieser Rechtsprechung des BAG dürfte die Unwirksamkeit einer Vielzahl von Kettenarbeitsverträgen zur Folge haben. Derartige Kettenarbeitsverträge sind daher unter Umständen als unbefristete Arbeitsverträge anzusehen und sollten daher im Einzelfall überprüft werden.

Quelle: BAG-Urteil vom 20.07.2012, 7 AZR 443/09

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