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Arbeitsrecht: Privatnutzung des Dienstwagens auch bei längerer Erkrankung?

Die Überlassung von Dienstwagen für Arbeitnehmer, insbesondere solche im Außendienst im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung, hat zwischenzeitlich erhebliche praktische Bedeutung.

Häufig kommt es in diesem Zusammenhang zu Streitfällen.

Insbesondere stellt sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage, ob die Dienstwagennutzung auch bei längerer Erkrankung des Arbeitnehmers zu privaten Zwecken weitererfolgen kann bzw. der Arbeitnehmer bei längerer Erkrankung den Dienstwagen zunächst zurück geben muss.

Hierüber hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr eine grundlegende Entscheidung getroffen:

Das BAG bestätigt insoweit nochmals, dass es sich bei der Dienstwagenüberlassung auch zur privaten Nutzung um einen geldwerten Vorteil und Sachbezug handelt, der zusätzlich zur ansonsten zu leistenden Vergütung vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu erbringen ist.

Dies hat nach Auffassung des BAG folgende praktische Konsequenzen:

1. Nachdem die Dienstwagenüberlassung Vergütungsbestandteil ist, kann der Arbeitnehmer während seiner Krankheit jedenfalls den Dienstwagen solange für private Zwecke nutzen, wie ihm ein Entgeldfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber zusteht, im Regelfalls also für die ersten 6 Wochen der Krankheitsdauer.

2. Bei länger dauernder Erkrankung von mehr als 6 Wochen, somit dem Ende des Entgeldfortzahlungsanspruches, hat der Arbeitnehmer dann keinen Anspruch mehr auf Nutzung bzw. private Nutzung des Dienstwagens; im Gegenzug ist der Arbeitgeber berechtigt, für den darüber hinaus gehenden Krankheitszeitraum den Dienstwagen zunächst solange zurück zu verlangen, bis der Arbeitnehmer wieder seine Tätigkeit aufnehmen kann.

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010, veröffentlich am 11.01.2011, Az: 9 Azr 633/09)

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